- Erste Beratung und Vertretung im Zuge aller mit einer Trennung verbundener Problemgestaltungen, wie Kindes- und Trennungsunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung innerhalb und außerhalb des Güterrechtes
- Aufteilung des Hausrates
- Fragen betreffend den Versorgungsausgleich ( Ausgleich der während der Ehe jeweils erworbenen Rentenanwartschaften)
- Umgangs- und Sorgerechtsreglungen hinsichtlich minderjähriger Kinder
- Vorbereitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens
- Vorbereitung und Gestaltung von Ehe- und Scheidungsfolgeverträgen im Rahmen der anwaltlichen Beratung
- Vertretung im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens (häusliche Bedrohung und Gewalt)
- Abänderung von Unterhaltstiteln wegen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Situation